Teilnahme-
bedingungen
Das Event für Handel & gute Laune
Teilnahmebedingungen für den Närrischen Handelstreff 2026
Kurzer Blick op die Spielregeln – damit mer zesamme unbesorgt fiere künne!
§ 1 Geltungsbereich
Diese Teilnahmebedingungen gelten für die Veranstaltung „Närrischer Handelstreff“, veranstaltet von der CAS Concepts and Solutions AG, Lübecker Straße 128, 22087 Hamburg (nachfolgend „Veranstalterin“). Mit der Anmeldung akzeptiert die teilnehmende Person diese Teilnahmebedingungen und erkennt diese als verbindlich an.
§ 2 Anmeldung, Teilnahmegebühr und Zahlung
(1) Mit der Anmeldung wird die Teilnahme verbindlich gebucht. Die Absendung der Anmeldung begründet jedoch keinen Anspruch auf Teilnahme. Die Veranstalterin entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen über die Annahme der Anmeldung unter Berücksichtigung des Veranstaltungszwecks und der verfügbaren Kapazität. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Der Vertrag kommt erst mit der Anmeldebestätigung seitens der Veranstalterin zustande.
(2) Die im Rahmen der Anmeldung abgefragten Angaben zur Person und zum Unternehmen der teilnehmenden Person müssen wahrheitsgemäß, vollständig und aktuell sein. Sie dienen der Feststellung der Teilnahmeberechtigung sowie der Personalisierung der Veranstaltungsunterlagen (z. B. Namensschilder, Eintrittskarten). Änderungen sind der Veranstalterin unverzüglich mitzuteilen.
(3) Die Höhe der Teilnahmegebühr (zzgl. gesetzl. MwSt.) ergibt sich aus dem zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Preismodell (z. B. Early-Bird- oder Regulärpreis) und ist der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung bzw. der Anmeldebestätigung zu entnehmen. Im Preis enthalten sind die Veranstaltungsteilnahme sowie Verpflegung (Speisen und Getränke) während der Veranstaltung.
(4) Die Zahlung der Teilnahmegebühr ist ausschließlich per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto zulässig. Andere Zahlungsmittel (z. B. Barzahlung, Kreditkarte, PayPal) werden nicht akzeptiert. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang ohne Abzug zahlbar. Erfolgt die Rechnungsstellung aufgrund kurzfristiger Anmeldung erst während oder nach dem Veranstaltungstermin, ist eine Teilnahme in Absprache mit der Veranstalterin dennoch möglich.
§ 3 Stornierung/Rücktritt durch die teilnehmende Person
Eine Stornierung der Anmeldung ist grundsätzlich nicht möglich. Mit der verbindlichen Anmeldung ist die Teilnahmegebühr in voller Höhe geschuldet, unabhängig davon, ob die teilnehmende Person an der Veranstaltung teilnimmt.
§ 4 Übertragung der Teilnahme (Ersatz)
Eine Übertragung des Teilnahmerechts auf eine andere Person ist jederzeit kostenfrei möglich. Die Übertragung ist der Veranstalterin unter Nennung des Namens und der Kontaktdaten der als Ersatz teilnehmenden Person rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitzuteilen (per E-Mail an info@naerrischer-handelstreff.de). Die ursprünglich teilnehmende Person bleibt gegenüber der Veranstalterin zahlungspflichtig, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird.
§ 5 Absage und Rücktritt durch den Veranstalter
(1) Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, die Veranstaltung aus wichtigem Grund (z. B. höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, unzureichende Teilnehmerzahl) abzusagen oder zu verschieben. Im Falle einer ersatzlosen Absage wird die bereits gezahlte Teilnahmegebühr vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche der teilnehmenden Person, insbesondere auf Ersatz von Reise- oder Übernachtungskosten, sind ausgeschlossen.
(2) Die Veranstalterin ist darüber hinaus zum Rücktritt vom Vertrag mit der teilnehmenden Person berechtigt, wenn:
a) die teilnehmende Person die Teilnahmegebühr nicht innerhalb der Zahlungsfrist gemäß § 2 und einer ihr gesetzten angemessenen Nachfrist bezahlt,
b) die teilnehmende Person gegen das Hausrecht des Veranstaltungsortes oder sonstige Ordnungsbestimmungen verstößt und der Verstoß auch nach Abmahnung fortdauert; eine Abmahnung kann unterbleiben, wenn der Verstoß so wesentlich ist, dass ein Festhalten am Vertrag für die Veranstalterin unzumutbar ist,
c) die teilnehmende Person gegen die Pflichten aus diesen Teilnahmebedingungen verstößt,
d) die teilnehmende Person die Veranstaltung oder deren ordnungsgemäßen Ablauf stört und das störende Verhalten auch nach Androhung des Ausschlusses nicht unterlässt.
(3) Im Falle eines Rücktritts nach Abs. 2 bleibt der Anspruch der Veranstalterin auf die volle Teilnahmegebühr bestehen. Weitergehende Schadensersatzansprüche der Veranstalterin bleiben unberührt.
(4) Die Veranstalterin übt während der Veranstaltung das Hausrecht aus und ist insoweit zur Erteilung von Weisungen berechtigt.
§6 Haftung
(1) Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Die Veranstalterin haftet nicht für Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände. Die Haftung der Veranstalterin ist – soweit gesetzlich zulässig – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Die teilnehmende Person haftet für alle Schäden, die diese an Einrichtungen und Gegenständen des Veranstaltungsortes, der CAS AG oder sonstigen Dritten verursacht.
§ 7 Datenschutz
Die im Rahmen der Anmeldung erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zum Zweck der Veranstaltungsdurchführung verarbeitet. Es gilt die Datenschutzerklärung der Veranstalterin.
§ 8 Aufnahmen und Nutzungsrechte
(1) Im Rahmen der Veranstaltung können durch die Veranstalterin oder von ihr beauftragte Dritte Foto-, Film- und Videoaufnahmen vom Veranstaltungsgeschehen angefertigt werden. Diese werden zu Presse-, Informations-, Dokumentations- und Marketingzwecken verwendet und können insbesondere in sozialen Medien (z. B. LinkedIn, Instagram, Facebook, X), auf der Website des Veranstalters, in Newslettern sowie in sonstigen Print- und Online-Publikationen veröffentlicht werden.
(2) Sofern im Einzelfall erforderlich (z. B. bei kleineren Veranstaltungen, Einzelporträts oder gezielten Aufnahmen einzelner Personen), wird eine gesonderte Einwilligung eingeholt. Informationen zur Anfertigung von Aufnahmen stellt die Veranstalterin auf der Veranstaltung selbst zur Verfügung. Den Teilnehmenden steht es frei, sich in Bereichen aufzuhalten, die nicht von den Aufnahmen erfasst werden.
(3) Veranstaltungsbegleitende Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Den Teilnehmenden wird ausschließlich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den persönlichen Gebrauch eingeräumt. Jede darüber hinausgehende Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung oder Wiedergabe – insbesondere die automatisierte Aufzeichnung, Transkription oder Analyse durch KI-Systeme, Bots oder Plug-ins – ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Veranstalterin untersagt.
§ 9 Anwendbares Recht und salvatorische Klausel und Rechtsweg
(1) Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmungen gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Teilnahmebedingungen gelten für die Veranstaltung „Närrischer Handelstreff“, veranstaltet von der CAS Concepts and Solutions AG, Lübecker Straße 128, 22087 Hamburg (nachfolgend „Veranstalterin“). Mit der Anmeldung akzeptiert die teilnehmende Person diese Teilnahmebedingungen und erkennt diese als verbindlich an.
§ 2 Anmeldung, Teilnahmegebühr und Zahlung
(1) Mit der Anmeldung wird die Teilnahme verbindlich gebucht. Die Absendung der Anmeldung begründet jedoch keinen Anspruch auf Teilnahme. Die Veranstalterin entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen über die Annahme der Anmeldung unter Berücksichtigung des Veranstaltungszwecks und der verfügbaren Kapazität. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Der Vertrag kommt erst mit der Anmeldebestätigung seitens der Veranstalterin zustande.
(2) Die im Rahmen der Anmeldung abgefragten Angaben zur Person und zum Unternehmen der teilnehmenden Person müssen wahrheitsgemäß, vollständig und aktuell sein. Sie dienen der Feststellung der Teilnahmeberechtigung sowie der Personalisierung der Veranstaltungsunterlagen (z. B. Namensschilder, Eintrittskarten). Änderungen sind der Veranstalterin unverzüglich mitzuteilen.
(3) Die Höhe der Teilnahmegebühr (zzgl. gesetzl. MwSt.) ergibt sich aus dem zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Preismodell (z. B. Early-Bird- oder Regulärpreis) und ist der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung bzw. der Anmeldebestätigung zu entnehmen. Im Preis enthalten sind die Veranstaltungsteilnahme sowie Verpflegung (Speisen und Getränke) während der Veranstaltung.
(4) Die Zahlung der Teilnahmegebühr ist ausschließlich per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto zulässig. Andere Zahlungsmittel (z. B. Barzahlung, Kreditkarte, PayPal) werden nicht akzeptiert. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang ohne Abzug zahlbar. Erfolgt die Rechnungsstellung aufgrund kurzfristiger Anmeldung erst während oder nach dem Veranstaltungstermin, ist eine Teilnahme in Absprache mit der Veranstalterin dennoch möglich.
§ 3 Stornierung/Rücktritt durch die teilnehmende Person
Eine Stornierung der Anmeldung ist grundsätzlich nicht möglich. Mit der verbindlichen Anmeldung ist die Teilnahmegebühr in voller Höhe geschuldet, unabhängig davon, ob die teilnehmende Person an der Veranstaltung teilnimmt.
§ 4 Übertragung der Teilnahme (Ersatz)
Eine Übertragung des Teilnahmerechts auf eine andere Person ist jederzeit kostenfrei möglich. Die Übertragung ist der Veranstalterin unter Nennung des Namens und der Kontaktdaten der als Ersatz teilnehmenden Person rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitzuteilen (per E-Mail an info@naerrischer-handelstreff.de). Die ursprünglich teilnehmende Person bleibt gegenüber der Veranstalterin zahlungspflichtig, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird.
§ 5 Absage und Rücktritt durch den Veranstalter
(1) Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, die Veranstaltung aus wichtigem Grund (z. B. höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, unzureichende Teilnehmerzahl) abzusagen oder zu verschieben. Im Falle einer ersatzlosen Absage wird die bereits gezahlte Teilnahmegebühr vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche der teilnehmenden Person, insbesondere auf Ersatz von Reise- oder Übernachtungskosten, sind ausgeschlossen.
(2) Die Veranstalterin ist darüber hinaus zum Rücktritt vom Vertrag mit der teilnehmenden Person berechtigt, wenn:
a) die teilnehmende Person die Teilnahmegebühr nicht innerhalb der Zahlungsfrist gemäß § 2 und einer ihr gesetzten angemessenen Nachfrist bezahlt,
b) die teilnehmende Person gegen das Hausrecht des Veranstaltungsortes oder sonstige Ordnungsbestimmungen verstößt und der Verstoß auch nach Abmahnung fortdauert; eine Abmahnung kann unterbleiben, wenn der Verstoß so wesentlich ist, dass ein Festhalten am Vertrag für die Veranstalterin unzumutbar ist,
c) die teilnehmende Person gegen die Pflichten aus diesen Teilnahmebedingungen verstößt,
d) die teilnehmende Person die Veranstaltung oder deren ordnungsgemäßen Ablauf stört und das störende Verhalten auch nach Androhung des Ausschlusses nicht unterlässt.
(3) Im Falle eines Rücktritts nach Abs. 2 bleibt der Anspruch der Veranstalterin auf die volle Teilnahmegebühr bestehen. Weitergehende Schadensersatzansprüche der Veranstalterin bleiben unberührt.
(4) Die Veranstalterin übt während der Veranstaltung das Hausrecht aus und ist insoweit zur Erteilung von Weisungen berechtigt.
§6 Haftung
(1) Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Die Veranstalterin haftet nicht für Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände. Die Haftung der Veranstalterin ist – soweit gesetzlich zulässig – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Die teilnehmende Person haftet für alle Schäden, die diese an Einrichtungen und Gegenständen des Veranstaltungsortes, der CAS AG oder sonstigen Dritten verursacht.
§ 7 Datenschutz
Die im Rahmen der Anmeldung erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zum Zweck der Veranstaltungsdurchführung verarbeitet. Es gilt die Datenschutzerklärung der Veranstalterin.
§ 8 Aufnahmen und Nutzungsrechte
(1) Im Rahmen der Veranstaltung können durch die Veranstalterin oder von ihr beauftragte Dritte Foto-, Film- und Videoaufnahmen vom Veranstaltungsgeschehen angefertigt werden. Diese werden zu Presse-, Informations-, Dokumentations- und Marketingzwecken verwendet und können insbesondere in sozialen Medien (z. B. LinkedIn, Instagram, Facebook, X), auf der Website des Veranstalters, in Newslettern sowie in sonstigen Print- und Online-Publikationen veröffentlicht werden.
(2) Sofern im Einzelfall erforderlich (z. B. bei kleineren Veranstaltungen, Einzelporträts oder gezielten Aufnahmen einzelner Personen), wird eine gesonderte Einwilligung eingeholt. Informationen zur Anfertigung von Aufnahmen stellt die Veranstalterin auf der Veranstaltung selbst zur Verfügung. Den Teilnehmenden steht es frei, sich in Bereichen aufzuhalten, die nicht von den Aufnahmen erfasst werden.
(3) Veranstaltungsbegleitende Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Den Teilnehmenden wird ausschließlich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den persönlichen Gebrauch eingeräumt. Jede darüber hinausgehende Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung oder Wiedergabe – insbesondere die automatisierte Aufzeichnung, Transkription oder Analyse durch KI-Systeme, Bots oder Plug-ins – ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Veranstalterin untersagt.
§ 9 Anwendbares Recht und salvatorische Klausel und Rechtsweg
(1) Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmungen gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.
Ob Teilnahmebedingungen oder Ablauf – mir han die Antwoot. Schick uns einfach eine Nachricht!

